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FAQ

Antworten zu den häufigsten Fragen zum Büdinger Wald sowie zum Unternehmen der Constantia Forst GmbH finden Sie hier. Ihre Frage ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns gerne!

Darf ich im Wald Feuer machen?

Grundsätzlich ist Feuer, Rauchen und Grillen im Wald der Constantia Forst verboten. Feuer zum Grillen, auch mit einem mobilen Campinggrill, darf nur an offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen entzündet werden und muss ständig kontrolliert werden. Es gilt bundesweit in allen Wäldern absolutes Rauchverbot. Wenn Sie einen Brand im Wald entdecken, heißt es, sofort die Feuerwehr zu alarmieren.

Ist Angeln in den Waldgewässern erlaubt?

Zum Angeln in Waldgewässern ist ein gültiger Fischereischein notwendig. Außerdem benötigen Sie das Einverständnis bzw. einen Erlaubnisschein der Constantia Forst bzw. des Pächters des Gewässers.

Wann und wo darf ich Produkte des Waldes sammeln?

Die sogenannte Handstraußregelung, festgelegt im Bundesnaturschutzgesetz, erlaubt wild wachsene Blumen und Gräser für einen Blumenstrauß zu pflücken. Beeren, Nüsse, Pilze und Kräuter, sofern sie nicht geschützt sind, können ganzjährig in geringen Mengen gesammelt werden. Eine geringe Menge, auch „haushaltsübliche“ Menge bedeutet z.B. bei Pilzen 1-2 kg pro Person.

Darf ich im Wald loses Holz sammeln?

Waldbesuchende brauchen hierfür grundsätzlich eine Genehmigung der Constantia Forst, da andernfalls eine Strafe nach § 242 Strafgesetzbuch (StGB) droht. Gerne können Sie uns bei Brennholzbedarf kontaktieren.

Das Fällen von Bäumen, das Abschneiden oder Abreißen von Ästen ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Muss ich meinen Hund im Wald anleinen?

Vom 1. März und bis zum 15. Juli sollten Sie Ihren Hund in der freien Landschaft und im Wald an der Leine führen. Grund hierfür ist die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, in der Wildtiere unseren besonderen Schutz genießen. Die Constantia Forst bittet Hundehalter aus den genannten guten Gründen ganzjährig grundsätzlich alle Hunde an der Leine führen, wenn sie im Wald spazieren gehen. Ausnahmen gelten, wenn die Hunde zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind.

Darf ich im Wald zelten?

Das Schlafen im Freien, z.B. in einem Schlafsack, ist grundsätzlich erlaubt. Nicht dagegen das Bauen und Aufrichten fester Unterstände. Will man Hütten bauen oder Zelte aufstellen, ist das Einverständnis der Constantia Forst einzuholen. Auch für das Übernachten im Wald ohne Zelte als Gruppe bedarf es einer Genehmigung.

Wie verhalte ich mich nach einem Wildunfall?
  • Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und Unfallstelle absichern. Das gilt auch, wenn das Tier verletzt geflüchtet ist. Ganz wichtig: Ruhe bewahren!

 

  • Sind Personen verletzt, die 112 wählen und Erste Hilfe leisten

 

  • Auch ohne Verletzte muss immer die Polizei unter der Rufnummer 110 verständigt werden. Geben Sie Ihren genauen Standort durch. Für einen optimalen Ablauf können Sie unsere Revierleiter informieren.

 

  • Wenn möglich, das tote Tier an den Randstreifen ziehen, damit keine Folgeunfälle passieren. Wegen eventueller Parasiten oder Krankheiten aber nicht mit bloßen Händen anfassen (Handschuhe anziehen!)

 

  • Verletzte Tiere nicht anfassen, da sie sich wehren könnten.

 

  • Warten Sie am Unfallort, bzw. in sicherer Entfernung, bis Polizei oder Revierleiter da sind

 

  • Für die Versicherung stellt unser Forstbüro gerne eine Wildunfallmeldung aus. Melden Sie sich hierzu im Büro.

 

  • Wichtig: Das angefahrene Wild darf vom Unfallort nicht entfernt werden, sonst droht eine Anzeige wegen Wilderei. Das kann eine Strafe nach sich ziehen.
Wie vermeide ich ein Wildunfall?

Fahren Sie an Wald- und Feldrändern langsamer. Dies gilt besonders, wenn Sie ein Wildtier entdecken.

Wenn sich ein Tier nah an oder gar auf der Straße befindet, sollten Sie hupen, um das Tier zu erschrecken.

Schalten Sie, falls es eingeschaltet ist, das Fernlicht aus. Geblendete Tiere verlieren im Scheinwerferkegel oft die Orientierung oder verfallen in Schockstarre.

Denken Sie daran: Oft folgen einem am Straßenrand auftauchenden Tier weitere.

Wie verhalte ich mich, wenn ich beim Spaziergang ein krankes oder verletztes Wildtier finde?

Beobachten Sie das Tier aus sicherer Entfernung. Sie können Fotos erstellen und Ihre Beobachtung per E-Mail an unser Forstbüro senden. Wenn Sie aber rasch Hilfe für ein in Not geratenes Wildtier finden müssen, melden Sie sich direkt bei unseren Revierförstern, einer Wildtierstation oder der örtlichen Naturschutzbehörde. Die Mitarbeiter*innen sagen Ihnen, was zu tun ist. Sie kennen auch Pflegeadressen oder Auffangstationen in der Nähe. Auch die Polizei kann Ihnen gegebenenfalls weiterhelfen.

Darf ich im Wald reiten?

Unsere Waldwege dürfen natürlich für den Ausritt gentutz werden. Das gilt für breite, befestigte Wege, nicht jedoch für zugewachsene Wege oder Pfade.

Bitte achten Sie darauf, Tore und Pforten nach dem Durchgang zu schließen.

Ist Fahrradfahren im Wald erlaubt?

Durch den Büdinger Wald führen diverse ausgeschilderte Radwege. Aber auch alle anderen befestigten Wege können von Radfahrern genutzt werden. Bitte achten Sie darauf, Tore und Pforten nach dem Durchgang zu schließen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass das Befahren von Pfaden und vor allem das Anlegen von Trails verboten ist. Hierzu nutzen Sie bitte die offiziellen Angebote der umliegenden Städte und Gemeinden.

 

Darf ich auf den Hochsitz klettern?

Das Betreten von Hochsitzen und allen anderen jagdlichen Einrichten ist verboten.

 

Welche weiteren Gefahren können mir im Wald begegnen?

Für den Waldbesuch sollte man folgende Gefahrenquellen im Hinterkopf behalten:

Nach einem Sturm können abgebrochene Kronen, Äste oder ganze Stämme herabstürzen. Grundsätzlich kann immer Totholz aus einem Baum brechen und herabfallen.

Trotz der Bemühungen, Nester direkt unschädlich zu machen, können Sie im Wald auf Eichenprozessionsspinner treffen. Die Haare dieser Raupe können Hautreaktionen bis hin zu allergischen Schocks auslösen.

Zecken, Fuchsbandwurm, Tollwut & co: Die Wildtiere können alle möglichen Parasiten und Krankheiten mit sich tragen. Wenn Ihnen ein Tier begegnet, empfiehlt es sich, Abstand zu halten und es nicht anzufassen. Gerade zutrauliches Verhalten von Wildtieren kann ein Zeichen für eine Erkrankung sein.

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